Steirische Gastspielförderung international

Die Steirische Gastspielförderung international wendet sich direkt an Steirische KünstlerInnen die Gastspiele im Ausland abhalten. Theaterstücke aller Art können zur Förderung eingereicht werden. Grundvoraussetzung dabei ist, dass es sich um echte Gastspiele im Ausland handelt. Festivals, Kabarett und Musikveranstaltungen werden nicht gefördert.

Vorrangig werden Reisekosten nach Vorlage von Belegen rückerstattet. Bei Kilometergeldabrechungen kommt das für Vereine übliche Kilometergeld in der Höhe von 0,36 Euro zum Tragen. Bei Ansuchen um Flugkostenrückerstattung ist die Bordkarte vorzulegen.

 
Ihre Förderansuchen werden einer fachkundigen Jury zur Bewertung vorgelegt und müssen folgende Angaben enthalten:

  • Name und Adresse der Theatergruppe, der Künstlerin/des Künstlers
  • Ort, Datum, Zeit und Art des Gastspiels
  • Name des Veranstalters/der Veranstalterin
  • Name des Stücks
  • Anzahl der SchauspielerInnen
  • Aufstellung des finanziellen Aufwandes (Reisekosten, Verpflegung, Unterkunft, ...)
  • Kopien der Rechnungen/Belege inklusive Zahlungsnachweise 
  • Vereinbartes Honorar/Gage
  • Sonstige Einnahmen
  • Höhe der angesuchten Förderung

Die Fachjury entscheidet über die Vergabe und Höhe der einzelnen Förderungen.

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